Allgemeines zur Vermittlung von Tieren

Unser Verein betreibt weder im In- noch im Ausland ein Tierheim und vermittelt keine eigenen Tiere. In Kooperation mit Vereinen und Organisationen helfen wir lediglich bei der Darstellung ihrer Tiere, die ein Zuhause suchen. Die gesamte Vermittlung erfolgt ausschließlich durch die dazugehörenden Vereine bzw. Orgas.

Das Ziel einer Vermittlung ist stets, dass ein Tier, das aus widrigen Bedingungen gerettet und an Adoptanten oder in eine Pflegestelle vermittelt wird – nach einer angemes­senen Eingewöhnungsphase - ein stressfreies, bedürfnisorientiertes und freudvolles Leben führt. Im Mittelpunkt steht hierbei vor allem Wohlbefinden aus der Sichtweise des Tieres.

Gern beraten wir Sie zur Aufnahme eines Hundes oder bei Problemen in der Eingewöhnungszeit. Wir führen auch Vor- und Nachkontrollen für Vereine durch, die Hunde - aus dem Ausland mit TRACES (s.u.) - vermitteln.      Vgl. Hundeverhaltensberatung

Und bedenken Sie immer:

„Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast."
aus Der kleine Prinz - Antoine de Saint-Exupéry


Tiere aus dem Ausland

Das Hauptziel unseres Engagements im Ausland besteht darin, die Populationsdynamik vor Ort zu beachten und zu erhalten. Straßentiere sollen möglichst vor Ort medizi­nisch versorgt (z. B. mit Tollwutimpfungen und Parasitenmitteln), kastriert oder sterilisiert und auf ihre angestammten Plätze zurückgesetzt werden. Mit diesem Vorgehen wird verhindert, dass die meist ohnehin geringen Ressourcen für nachkommende Tiere „frei“ werden. Langfristig können nach unserer Auffassung nur Aufklärung der Bevölkerung sowie flächendeckende Impfungen und Kastratio­nen wirksam künftiges Tierleid von Straßentieren mindern.

Bitte beachten Sie auch: Viele Straßentiere, die bisher zwar häufig entbehrungsreich, aber "frei" gelebt haben, "sehnen" sich oft nicht nach einem "Zuhause" mit "Sitz", "Platz" und dergleichen. Eine Versorgung vor Ort ist für sie meist die bessere Lösung, sofern das möglich ist. 

Lediglich Tiere, die gefährdet sind bzw. denen vor Ort nicht ausreichend geholfen werden kann, sollten z. B. nach Deutschland verbracht werden. Solche Notfälle sind bspw. Tiere mit Handicap, ältere oder sonst schlecht im Inland zu vermittelnde Tiere.


Einbringen von Straßentieren nach Deutschland und deren Vermittlung gemäß den geltenden rechtlichen deutschen und europäischen Vorschriften

Entsprechend einzuhalten sind dabei: 

  • EU Heimtierausweis mit eingetragener Mikrochipnummer, Anschrift und Unterschrift des Eigentümers sowie vom ausstellenden (ermächtigten) Tierarzt (vgl. auch 577/2003/EU)
  • gültige Tollwutimpfung (frühestens im Alter von 12 Wochen, stabiler Impfschutz besteht 3 Wochen danach, früheste Ausreise mit 15 Wochen – außer Welpen die mit ihrer Mutter reisen in Ausnahmefällen)
  • veterinärmedizinische Untersuchung max. 48 Std. vor der Abfahrt von ermächtigtem Tierarzt vor Ort zur Transportfähigkeit des Tieres
  • Gesundheitsbescheinigung mit Nachweis der gültigen Tollwutimpfung durch amtlichen Tier­arzt und amtliche Bescheinigung (Anhang E Teil von 92/65/EWG)
  • TRACES (Trade Control and Expert System, seit 2004) ist ein tierärztliches Informationssys­tem für die Ein- und Ausfuhr von Tieren. Anmeldung: amtliche Tierärzte oder zuständige Vete­rinärbehörden im Herkunftsland tätigen die Einträge und stellen die Bescheinigungen mit dem Ziel- und den Zwischenorten aus. (Grundlage ist die Entscheidung der EU Kommission 2003/623/EG)
  • Rassebeschränkungen für Hunde hins. HundVerbrEinfG (seit 2001).

Die Grundlage für eine Ausreise ist, dass die Tiere in den jeweiligen Ländern die tiergesund­heitlichen Voraussetzungen für eine Ausreise erfüllen müssen. Sie müssen vor der Ausreise von privaten Tierschützern oder Organisationen im Ausland in Tierheimen, Auffangstationen oder privaten Pflegestellen untergebracht gewesen sein. 


 „Ein Tier zu retten verändert nicht die ganze Welt, 

aber die ganze Welt verändert sich für dieses eine Tier.“

(Bekannter Spruch)